Bernd K. hat ein gut gehendes Unternehmen in der Baubranche. Mit seiner Frau Luise hat er in einem privatschriftlichen Testaments vereinbart, dass beim Tod eines Ehegatten der andere das betriebliche und private Vermögen erbt und dass erst nach Ableben auch des Hinterbliebenen die beiden Kinder, ein Sohn und eine Tochter, als Erben vorgesehen sind. Kurz darauf stirbt Bernd K. an einem Herzinfarkt. Seine Frau verkauft das Unternehmen und legt die daraus erzielte schöne Summe auf die hohe Kante.
Nun will es allerdings das Schicksal, dass der Sohn Kontakt zu einer Sekte pflegt, immer mehr in deren Bann gerät und dieser schon zu Lebzeiten sein gesamtes Erbe vermacht, das ihm nach dem Tod der Mutter eines Tages zufällt. Die Tochter wiederum heiratet einen Unternehmer, der eine Riesenpleite hinlegt, und weil sie für die Verbindlichkeiten ihres Mannes gebürgt hat, hat sie nun ihrerseits praktisch ihr zu erwartendes Erbe schon verwirkt. Die Mutter, höchst beunruhigt von der familiären Entwicklung, will nun das Testament abändern, damit nicht das gesamte Vermögen in fremde Hände gerät. Ein Notar aber teilt ihr die bittere Wahrheit mit: Das Testament, das die beiden Eheleute zusammen erstellt haben, kann durch den Überlebenden nicht mehr abgeändert werden.
Dieser fiktive Fall, der sich freilich täglich irgendwo in Deutschland ereignen könnte, wirft ein Schlaglicht auf die vielfältigen Probleme, die im Erbrecht stecken und auf die dramatischen Auswirkungen, die eine Unkenntnis der Sachlage haben kann. Wären Bernd und Luise K., als sie sich damals zu dem Testament entschlossen, zu Michael Opitz gegangen, dann wäre dies nicht passiert. Er hätte sie nämlich darauf hingewiesen, dass es vernünftig sein kann, einen Änderungsvorbehalt in ein solches Testament aufzunehmen. Ein solcher hätte es dann auch ermöglicht, dass Luise K. die einst unter ganz anderen Voraussetzungen getroffenen Abmachungen nach den Tod ihres Mannes verändern hätte können.
Wenn Michael Opitz über solche und ähnliche Fälle spricht, dann kommt dies aus sehr berufenem Mund. Er ist nämlich niedergelassener Anwalt mit dem Spezialgebiet Erbrecht in Regensburg. Im Jahr 2000 hat er dort eine Kanzlei eröffnet, die er heute in Bürogemeinschaft mit einer Anwältin, die sich auf Sozial- und Arbeitsrecht spezialisiert hat, betreibt. Er stammt aus einer Lehrerfamilie – der Vater war Schulrat, die Mutter Rektorin in einer Grundschule.
Ein braver Beamtenhaushalt, wie Michael Opitz heute sagt, aber vielleicht etwas zu beschaulich für den eher quirligen Sohn. Deshalb, und weil Jura eben zu vielen Berufen befähigt, hat er sich für die Rechtswissenschaft entschieden, in Regensburg und – mit einem Stipendium ausgestattet – in den USA studiert und sich nach einer Zwischenstation bei einer renommierten Kanzlei in München selbstständig gemacht. Warum in Regensburg? „Ich wollte einfach in meiner Stadt leben und nicht irgendeinem Job hinterherlaufen." Und warum Erbrecht? Nun, da gab es mehrere Gründe. Zum einen natürlich die Vorliebe für ein sehr komplexes und schwieriges Rechtsgebiet. Aber das sei auch eine unternehmerische Entscheidung gewesen, sagt Opitz. Er hat sich einfach auf dem Markt umgesehen und festgestellt, dass da ein großer Bedarf an qualifizierter Rechtsberatung vorhanden war und ist, aber nur wenige Kollegen sich nachhaltig oder gar ausschließlich mit dem Erbrecht beschäftigen. Und es bedarf auch bestimmter persönlicher Eigenschaften, um auf diesem Feld zu reüssieren. Zum Beispiel sollte man gut mit Menschen umgehen und zuhören können. Schließlich ist jeder Fall anders gelagert und für die Mandanten stehen doch oft erhebliche Entscheidungen mit großer materieller und persönlicher Tragweite an.
Dass
es zu der Bewältigung prekärer Situationen auch ein erheblicher Schuss
Entschlossenheit gehört, hat er gelernt, als er beim Tauchen in der
Karibik sich plötzlich einem respektablen Hai gegenübersah. Blitzschnell
erinnerte er sich an den bekannten Survival-Papst Rüdiger Nehberg, der
in einem Buch geraten hatte, nicht dem ersten Impuls zu folgen und zu
fliehen, sondern ganz ruhig auf den Hai zu zu schwimmen.
Was Opitz dann
auch tat. Nur dieser Beherrscht- und Beherztheit schreibt Opitz es heute
zu, dass die Begegnung ohne Folgen geblieben ist.
Solche
Erfahrungen sind, auch wenn es nicht unbedingt auf der Hand liegt,
nicht unwichtig bei dem Schwerpunkt der Arbeit von Michael Opitz, der
Beratung bei der Abfassung von Testamenten und der Ausarbeitung von
Patientenverfügungen. Denn manchmal hat man es mit sehr
unterschiedlichen Persönlichkeiten oder Konstellationen zu tun, die
nicht nur Verständnis erfordern, sondern irgendwann auch einen
erheblichen Schuss Bestimmtheit. Auch ist die Erstellung von Testamenten
ein Prozess, der sich oft über einen längeren Zeitraum hinzieht. Im
Normalfall kommen die Ratsuchenden zu ihm zu einer Erstberatung, bei der
er jedoch schon eine Sachverhaltsanalyse erstellt und die Klienten
rechtlich über die Konsequenzen bestimmter Verfügungen berät. Das nimmt
in der Regel ein bis zwei Stunden in Anspruch, ebenso lange dauert dann
in etwa die Ausarbeitung der Gesprächszusammenfassung.







