Anna Grub ist das, was man erblich vorbelastet nennen könnte: Schon als kleines Kind begleitet sie ihren Vater oft zu Gericht. Er ist – wie Sie als Leser mit der Fähigkeit zu pfeilschnellen Schlussfolgerungen längst ahnen – Anwalt. Eigentlich sollte die kleine Anna ja in den Kindergarten, aber das Gericht liegt praktischerweise auf dem Weg, und so landet sie nicht selten ebendort. „Ich fand es furchtbar langweilig – und die Richter haben meinen Vater immer gefragt, ob er wieder seinen kleinen Referendar dabei hat“, schmunzelt Frau Grub heute.
Volles Leben.
Lange kann Anna Grub trotz ihrer frühen Berührung nicht viel mit der Juristerei anfangen, liebäugelt stattdessen mit der Medizin. Nach dem Abitur bewirbt sie sich deshalb auch erst um einen Studienplatz in diesem Bereich – im ersten Anlauf ohne Erfolg. So beginnt sie 1985 dann doch mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Und ab diesem Moment scheint ihr Weg schicksalhaft: Sie lernt während des Studiums ihren Mann kennen und nach und nach freundet sich Anna Grub schließlich doch mit dem Berufsbild der Rechtsanwältin an. Vor allem auch, daraus macht sie kein Geheimnis, weil sie schon immer eine Familie wollte – und dieser Wunsch ist mit dem Juristenberuf einfacher zu erfüllen, als mit dem der Medizinerin. Mit der Familiengründung ging es dann schneller, als erwartet: Bereits 1990, während des Ersten Staatsexamens, erwartet die Studentin ihr erstes Kind. Das Referendariat tritt sie in der Nähe von Stuttgart an – ihre Mutter erklärt sich bereit, während dieser Zeit ihren Sohn zu betreuen. 1993 naht schließlich das Zweite Staatsexamen – und, man ahnt es bereits: Anna Grub ist zum zweiten Mal schwanger. Fünf Tage nach der Entbindung eilt sie dennoch zur Prüfung – ansonsten hieße es, ein halbes Jahr warten und das ist das Letzte, was die zweifache Mutter will. Sie besteht – mit Prädikat.
Symbiose aus Recht und Medizin.
1994 steigt die junge Rechtsanwältin in die Kanzlei ihres Vaters „Grub und Brugger“ ein. „Hier konnte ich mir die Zeit gut einteilen und trotzdem den Einstieg in den Beruf finden – auch wenn mich das Insolvenzrecht nie sonderlich interessiert hat“, so Anna Grub. Dennoch, während ihre Kinder noch klein sind, bearbeitet sie die Fälle halbtags. 1998 kommt schließlich ihr drittes Kind zur Welt – eine Tochter. Aber nach sechs Jahren reift auch der Wunsch, etwas anderes zu machen und sich einem Rechtsgebiet zuzuwenden, das mehr zu Grubs Neigungen passt. So ergreift sie die Chance, als sich im Jahr 2000 in der Kanzlei ihres Mannes „Simon Partnerschaftsgesellschaft“ eine freie Stelle im Bereich „Arzthaftungsrecht“ auftut. Ein Rechtsbereich, der für die Anwältin eine perfekte Symbiose aus zwei Bereichen ist: Der Juristerei, die ihr ja „in die Wiege“ gelegt worden ist, und der Medizin, die sie schon immer fasziniert hat. Besonders spannend findet Anna Grub die Tatsache, dass sie in immer neue Gebiete der Medizin und tief in den Sachverhalt eintauchen kann. „Man hat schließlich vor Gericht meist mit den Koryphäen des Fachgebiets zu tun“, so die Anwältin. Das medizinische Fachvokabular war für Anna Grub selbst anfangs gar nicht so leicht zu verstehen: „Man bekommt die Krankenakten auf den Tisch und sollte diese dann möglichst schnell analysieren – da kann man nicht die ganze Zeit mit dem medizinischen Wörterbuch dasitzen.“ So kniet sie sich richtig in die Thematik hinein und eignet sich nach und nach die Grundlagen der Schulmedizin an. Um sich noch zusätzlich Reputation zu verschaffen, promoviert sie 2006 im Arztrecht, und im Jahr 2008 kommt auch noch der Fachanwaltstitel für Medizinrecht dazu. Diesen Zeitpunkt sieht sie als Durchbruch: „Ab da lief es wirklich gut. Heute kann ich Mandanten auch ablehnen, wenn ich merke, dass ihre Vorstellungen unrealistisch sind“, so Anna Grub. Schließlich möchte sie sich in keinen Fall hineinbegeben, der nicht auf begründete Ansprüche baut. „Ich weiß, dass eine Klage für Ärzte immer eine große Belastung darstellt – keiner möchte gerne durch einen Fehler ernste gesundheitliche Folgen beim Patienten auslösen“, so Grub, die sowohl die Ärzte- als auch die Patientenseite vertritt.
Vergessene Operationsgegenstände.
Wenn Anna Grub auf Fälle zu sprechen kommt, denkt sie gleich an jenen einer 30-jährigen Patientin, die zu ihr in die Praxis kam: Die Frau hatte aufgrund ihres starken Übergewichts eine Magenverkleinerung durchführen lassen – ein Stück vom Magen wurde abgetrennt. Nach der Operation wird festgestellt, dass der Magen ein „Leck“ hat. Was das bedeutet? Alles was die 30-Jährige gegessen und getrunken hatte, drang teilweise in die Bauchhöhle ein und führte zu Entzündungen. So wird sie schließlich noch einmal operiert, um das Loch in ihrem Magen wieder zu schließen – was jedoch nicht gelingt. Die junge Frau wird dennoch nach Hause geschickt, doch die Schmerzen gehen nicht weg, vielmehr werden sie immer unerträglicher. Was bleibt, ist eine erneute Operation. Wer nun glaubt, es könne nicht mehr schlimmer kommen, der irrt: Während der Operation entdeckt man ein 40 x 40 Zentimeter großes Operationstuch im Bauchraum. Der ganze Bauchraum ist vereitert – die junge Patientin wird schließlich ins künstliche Koma versetzt. Doch sie erholt sich wieder und auch das Leck im Magen scheint selbstständig zu verheilen. Dennoch bleibt sie über eine lange Zeit hinweg berufsunfähig. Ein medizinisches Gutachten bestätigt, dass die Naht bei der Magenverkleinerung nicht sachgerecht war – genauso wie das vergessene Operationstuch im Bauchraum.

Volles Leben.
Lange kann Anna Grub trotz ihrer frühen Berührung nicht viel mit der Juristerei anfangen, liebäugelt stattdessen mit der Medizin. Nach dem Abitur bewirbt sie sich deshalb auch erst um einen Studienplatz in diesem Bereich – im ersten Anlauf ohne Erfolg. So beginnt sie 1985 dann doch mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Und ab diesem Moment scheint ihr Weg schicksalhaft: Sie lernt während des Studiums ihren Mann kennen und nach und nach freundet sich Anna Grub schließlich doch mit dem Berufsbild der Rechtsanwältin an. Vor allem auch, daraus macht sie kein Geheimnis, weil sie schon immer eine Familie wollte – und dieser Wunsch ist mit dem Juristenberuf einfacher zu erfüllen, als mit dem der Medizinerin. Mit der Familiengründung ging es dann schneller, als erwartet: Bereits 1990, während des Ersten Staatsexamens, erwartet die Studentin ihr erstes Kind. Das Referendariat tritt sie in der Nähe von Stuttgart an – ihre Mutter erklärt sich bereit, während dieser Zeit ihren Sohn zu betreuen. 1993 naht schließlich das Zweite Staatsexamen – und, man ahnt es bereits: Anna Grub ist zum zweiten Mal schwanger. Fünf Tage nach der Entbindung eilt sie dennoch zur Prüfung – ansonsten hieße es, ein halbes Jahr warten und das ist das Letzte, was die zweifache Mutter will. Sie besteht – mit Prädikat.
Symbiose aus Recht und Medizin.
1994 steigt die junge Rechtsanwältin in die Kanzlei ihres Vaters „Grub und Brugger“ ein. „Hier konnte ich mir die Zeit gut einteilen und trotzdem den Einstieg in den Beruf finden – auch wenn mich das Insolvenzrecht nie sonderlich interessiert hat“, so Anna Grub. Dennoch, während ihre Kinder noch klein sind, bearbeitet sie die Fälle halbtags. 1998 kommt schließlich ihr drittes Kind zur Welt – eine Tochter. Aber nach sechs Jahren reift auch der Wunsch, etwas anderes zu machen und sich einem Rechtsgebiet zuzuwenden, das mehr zu Grubs Neigungen passt. So ergreift sie die Chance, als sich im Jahr 2000 in der Kanzlei ihres Mannes „Simon Partnerschaftsgesellschaft“ eine freie Stelle im Bereich „Arzthaftungsrecht“ auftut. Ein Rechtsbereich, der für die Anwältin eine perfekte Symbiose aus zwei Bereichen ist: Der Juristerei, die ihr ja „in die Wiege“ gelegt worden ist, und der Medizin, die sie schon immer fasziniert hat. Besonders spannend findet Anna Grub die Tatsache, dass sie in immer neue Gebiete der Medizin und tief in den Sachverhalt eintauchen kann. „Man hat schließlich vor Gericht meist mit den Koryphäen des Fachgebiets zu tun“, so die Anwältin. Das medizinische Fachvokabular war für Anna Grub selbst anfangs gar nicht so leicht zu verstehen: „Man bekommt die Krankenakten auf den Tisch und sollte diese dann möglichst schnell analysieren – da kann man nicht die ganze Zeit mit dem medizinischen Wörterbuch dasitzen.“ So kniet sie sich richtig in die Thematik hinein und eignet sich nach und nach die Grundlagen der Schulmedizin an. Um sich noch zusätzlich Reputation zu verschaffen, promoviert sie 2006 im Arztrecht, und im Jahr 2008 kommt auch noch der Fachanwaltstitel für Medizinrecht dazu. Diesen Zeitpunkt sieht sie als Durchbruch: „Ab da lief es wirklich gut. Heute kann ich Mandanten auch ablehnen, wenn ich merke, dass ihre Vorstellungen unrealistisch sind“, so Anna Grub. Schließlich möchte sie sich in keinen Fall hineinbegeben, der nicht auf begründete Ansprüche baut. „Ich weiß, dass eine Klage für Ärzte immer eine große Belastung darstellt – keiner möchte gerne durch einen Fehler ernste gesundheitliche Folgen beim Patienten auslösen“, so Grub, die sowohl die Ärzte- als auch die Patientenseite vertritt.
Mein beruflicher Alltag ist eine perfekte Symbiose meiner zwei Leidenschaften: Juristerei und Medizin.
Vergessene Operationsgegenstände.
Wenn Anna Grub auf Fälle zu sprechen kommt, denkt sie gleich an jenen einer 30-jährigen Patientin, die zu ihr in die Praxis kam: Die Frau hatte aufgrund ihres starken Übergewichts eine Magenverkleinerung durchführen lassen – ein Stück vom Magen wurde abgetrennt. Nach der Operation wird festgestellt, dass der Magen ein „Leck“ hat. Was das bedeutet? Alles was die 30-Jährige gegessen und getrunken hatte, drang teilweise in die Bauchhöhle ein und führte zu Entzündungen. So wird sie schließlich noch einmal operiert, um das Loch in ihrem Magen wieder zu schließen – was jedoch nicht gelingt. Die junge Frau wird dennoch nach Hause geschickt, doch die Schmerzen gehen nicht weg, vielmehr werden sie immer unerträglicher. Was bleibt, ist eine erneute Operation. Wer nun glaubt, es könne nicht mehr schlimmer kommen, der irrt: Während der Operation entdeckt man ein 40 x 40 Zentimeter großes Operationstuch im Bauchraum. Der ganze Bauchraum ist vereitert – die junge Patientin wird schließlich ins künstliche Koma versetzt. Doch sie erholt sich wieder und auch das Leck im Magen scheint selbstständig zu verheilen. Dennoch bleibt sie über eine lange Zeit hinweg berufsunfähig. Ein medizinisches Gutachten bestätigt, dass die Naht bei der Magenverkleinerung nicht sachgerecht war – genauso wie das vergessene Operationstuch im Bauchraum.








