Von Anfang an besticht Gesine Walz vor allem durch eines: ihre Natürlichkeit. Selbstinszenierung und künstliche Optik scheinen in ihrem Leben keinen Platz zu haben. Dadurch unterscheidet sich die Rechtsanwältin von so mancher Kollegin – und das ist von ihr durchaus gewollt. Auch für das LEGAL IMAGE Interview und Fotoshooting will sie deshalb nicht in eine andere Rolle schlüpfen und empfängt uns in der Kanzlei – in der sie seit 16 Jahren schaltet und waltet – im dezenten braunen Hosenanzug. Herrlich knarrt der alte Dielenboden des Konferenzraumes in der Urbanstraße 1 unter unseren Füßen, als wir uns dort zum Interview niederlassen.
Jura – Liebe auf den zweiten Blick.
Schnell wird klar: Gesine Walz gehört nicht zu jenen, die bereits von Kindesbeinen an sicher sind, dass sie Rechtsanwalt werden wollen. Aber sie weiß, dass sie eine sprachliche Neigung hat und es ihr Spaß macht, sich auszudrücken. „Medizin hätte mich auch interessiert – aber ich bin ein Schreibtischmensch, kein Handwerker“, so die Rechtsanwältin. Gute Voraussetzungen für den Beruf der Juristin. So fällt ihre Wahl schließlich auf die entsprechende Studienrichtung – mit einem genau vordefiniertem Ziel: Richterin werden. Sie bezieht eine Studenten-WG in Tübingen und treibt ihr Studium voran. Schließlich, im achten Semester, eröffnet sich der Studentin eine völlig neue Möglichkeit: Als erster Jahrgang überhaupt kann sie mit einem sogenannten „Freischuss“ zum Ersten Staatsexamen antreten – ein freier Prüfungsversuch, der im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen gilt. Und obwohl die Zeit für die Vorbereitung knapp bemessen ist, tritt Gesine Walz an: mit Erfolg.
Großer Traum plötzlich ganz klein.
So startet sie, früher als erwartet, ins Referendariat. Immer noch getrieben vom Gedanken zur Justiz zu gehen und Richterin zu werden. Auch während der Stationen ihres Referendariats beim Amts- und Landgericht, bei der Staatsanwaltschaft und einer Station in der Verwaltung beim damaligen Oberschulamt ändert sich daran nichts. 1995 absolviert sie schließlich das Zweite Staatsexamen. Doch damit nicht genug: Gesine Walz will zusätzlich promovieren und gleichzeitig durch eine Teilzeitstelle Praxisluft schnuppern. Bald hat sie ein Vorstellungsgespräch bei der Justiz, ein großer Schritt in Richtung Richtertätigkeit scheint kurz bevorzustehen.
Doch dann die Ernüchterung: Sie würde zwar die Stelle bekommen, allerdings gibt es keine Möglichkeit der Teilzeitanstellung. Doch Gesine Walz will die Zeit ihrer Promotion nicht ungenutzt lassen und beginnt deshalb lieber in einer Anwaltskanzlei zu arbeiten: Eine schicksalshafte Entscheidung, denn die Rechtsanwältin arbeitet noch heute eben dort. Nach drei Jahren hat sie 1998 ihre Promotion schließlich in der Tasche. Und über diesen Zeitraum auch den Traum des Richterdaseins begraben – zu gut gefällt ihr die Tätigkeit in ihrer Kanzlei. „Der Beruf des Anwalts ist schön, weil man jeden Tag mit Menschen zu tun hat – ich wollte nie in einem stillen Kämmerlein sitzen und vor mich hinarbeiten. Die Möglichkeit, Menschen zu helfen, spielt für mich eine große Rolle“, so die Anwältin. Durch ihre persönliche Neigung liegt die Wahl des Medizinrechts mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht für die Anwältin nahe – und die Kanzlei gibt ihr die Möglichkeit, diesen Bereich so aufzubauen, wie sie es für richtig hält. Heute, nach 16 Jahren im Bereich Medizinrecht, hat sich Gesine Walz ein fundiertes Fachwissen aneignen können, kennt auch Krankheitsbilder, die nicht sofort geläufig sind. Seit 2006 hat sie den Fachanwaltstitel im Medizinrecht. Gleichzeitig betreut die Anwältin auch Fälle aus dem Allgemeinen Schadensrecht sowie dem Schul- und Beamtenrecht.
Profisportler vor dem Karriere-Aus.
Eines Tages meldet sich besonderer Besuch bei Gesine Walz an – ein bekannter Spieler aus der Fußball-Bundesliga möchte ihren Rat. Er leidet an einer Autoimmunerkrankung, die lange Zeit nicht entdeckt worden ist. Dabei sollte man meinen, ein Profisportler, der beinahe täglich von Vereinsärzten untersucht wird, sei medizinisch bestens betreut. Davon geht auch der Spieler aus und ist deshalb umso mehr verärgert, dass seine Krankheit nicht erkannt und schnellstmöglich behandelt wurde. Ein Umstand, der schlussendlich zum Aus im Profisport für den aufstrebenden Fußballer führt. Gesine Walz rät zu einer Klage gegen den Vereinsarzt – die beiden Parteien einigen sich schließlich auf einen Vergleich in der Höhe eines fünfstelligen Betrages.








