Kennen Sie Krocket?
Muss nicht sein, denn man kann nicht gerade behaupten, dies sei eine
Massensportart, obwohl es so mancher Elternteil mit seinem Nachwuchs
schon gespielt hat. Man braucht dazu einen hölzernen Schläger, der wie
ein etwas zierlich geratener Vorschlaghammer aussieht.
Mit diesem
dirigiert man dann pfundschwere Kugeln
über einen Parcours, der mit allerlei Toren versehen ist. Will man
Krocket sportlich betreiben und nicht nur als familiären Zeitvertreib,
dann braucht man viel Geschick, Konzentration und Ballgefühl.
Wie
wir darauf kommen? Nun, vor uns sitzt der Vorsitzende des Deutschen
Krocket-Bundes, Jörn Vinnen, der in höchsten Tönen von dieser
Freizeitbetätigung schwärmt. Leider aber kommt er bei Weitem nicht so
oft dazu, wie er gerne möchte. Denn sein Beruf als Fachanwalt für
Familien- und Erbrecht nimmt ihn zu sehr in Anspruch. Und da er sich
außerdem noch als Testamentsvollstrecker betätigt und Mitglied in
einigen juristischen Vereinigungen ist, nimmt es nicht Wunder, dass
dieses Hobby meist zu kurz kommt.
Wenn Jörn Vinnen heute auf die frühen Jahre zurückblickt, dann sieht er sich schon als Fünfjährigen in einem Gerichtssaal sitzen. Dorthin hat ihn nämlich sein Vater, seines Zeichens ebenfalls Rechtsanwalt, mitgenommen, wenn gerade niemand anderer auf ihn aufpassen konnte. Das hat ihn geprägt, hat in ihm den Entschluss reifen lassen, Jura studieren zu wollen - wenngleich er auch historisch interessiert war und sich eine wissenschaftliche Laufbahn in dieser Richtung hätte vorstellen können. Auch mit dem diplomatischen Dienst hat er geliebäugelt und während der Referendarzeit vier Monate bei der Deutschen Außenhandelskammer in Taipeh zugebracht, wo er mit Handelsrecht befasst war. Gesiegt hat aber schließlich der Wunsch, sich zugunsten von Menschen engagieren zu wollen, so, wie dies als Anwalt eben möglich ist. Nach seinem zweiten Examen 1995 folgte ein Zwischenspiel in der Kanzlei seines Vaters, im Jahr 2000 schließlich bezog er bei Schneider Stein & Partner am Hamburger Gänsemarkt sein Büro, zunächst als Fachanwalt für Familienrecht. Später absolvierte er dann auch noch die Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht.
Wie er zu seinem Fachgebiet Familienrecht gekommen ist?
„Ich war immer schon der Meinung, dass die Probleme einer Familie einen
höheren Stellenwert haben als irgendwelche geschäftlichen Vorgänge, mit
denen man es in anderen Fachbereichen zu tun hat“, sagt Vinnen. Hier
geht es stets um existenzielle Probleme, hier lassen sich Schicksale von
Menschen und Familien beeinflussen und die Aufgabe, verantwortlich mit
zu gestalten reizt ihn. Schließlich bedrückt ihn, dass bei den jährlich
etwa 300 000 Eheschließungen so viele Beteiligte „gar nicht wissen, was
sie da tun“, so Vinnen.
Seiner Meinung nach wäre es eine verdienstvolle
Aufgabe beispielsweise der Kirchen, Scheidungen vorzubeugen und sich um
Aufklärung zu bemühen, den Menschen ein für die Ehe taugliches
Konfliktlösungsverhalten für typische eheliche Probleme nahezubringen. Dass
eheliche Zerwürfnisse und die danach folgende Scheidung oft beide Teile
in die Armut treiben, weil die verfügbaren Mittel zwar für einen
gemeinsamen Haushalt gut ausreichen, nicht aber für zwei getrennte,
stellt seiner Meinung ein großes gesellschaftliches Problem dar. Ein
Problem, dem man insbesondere als Familienrechtler nicht gleichgültig
gegenüberstehen könne.
Und
so sehen mitunter die Fälle aus, die auf seinem Tisch landen. Ein
Ehepaar führt einen richtigen „Rosenkrieg“, in dem Vinnen schon einmal
die Frau vertreten hat. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde über eine
große Lagerhalle gestritten, die der Ehefrau gehörte und in der sich die
Wohnung einer gemeinsamen Tochter des Paares befand. Der Mann hatte Ansprüche darauf erhoben und eine Übertragung angestrebt, konnte damit
aber nicht durchdringen. In engem zeitlichen Zusammenhang zu diesem
Streit wurde die Halle eines Nachts angezündet und brannte völlig ab. Die Tochter, die zu diesem Zeitpunkt
glücklicherweise in Urlaub war, äußerte daraufhin der Polizei gegenüber
den Verdacht, der Vater könnte die Halle in Brand gesteckt haben. Dieser war darüber so erbost, dass er der Tochter testamentarisch den
Pflichtteil entzog - eine stattliche Summe.






