„Bei so manchem, was ich zu bearbeiten habe, kann ich mir Sachverständigen-Gutachten sparen, weil ich selbst die entsprechende Fachkenntnis habe.“

Am liebsten reist Monika Günther-Aschenbrenner ins geliebte Italien, wo sie die Küche über alle Maßen schätzt.

DR. MED. MONIKA GÜNTHER-ASCHENBRENNER

Rechtsanwältin
Arzthaftungsrecht
Berufs- und Vertragsrecht für Ärzte
München

Am Anfang stand eine Uhr. Ein veritables Stück, übermannshoch ist sie fast ein wenig überdimensioniert in dem kleinen Besprechungsraum, in dem sie steht. Ein dunkles Jugendstil–Gehäuse umschließt ein Werk aus dem Jahr 1890, eine Schwenninger Standuhr. Der meterlange Perpendikel lässt ein beruhigendes Ticken vernehmen, das Schlagwerk ist abgestellt, da es die Gespräche stören könnte. Entdeckt hat sie ihre Eigentümerin in Bayreuth nach einem Lehrgang. Schon damals, einige Zeit vor Berufsaufnahme, wusste sie: Die Uhr soll einmal meine Geschäftsräume zieren.

Heute nun steht das gute Stück im Herzen Münchens, in der Schäfflerstraße, einen Steinwurf weg vom Marienplatz und der Frauenkirche, im Besprechungsraum der Kanzlei von Dr. med. Monika Günther-Aschenbrenner. Ganz richtig – Kanzlei! Denn Monika Günther-Aschenbrenner ist zwar Ärztin, aber sie betreibt eine Rechtsanwaltskanzlei. Des Rätsels Lösung: Sie hat ein zweites Studium absolviert, hat in Jura das erste und zweite Staatsexamen abgelegt und ist jetzt Anwältin für Arzthaftungsrecht, Berufsrecht für Ärzte, Vertragsrecht für Ärzte und auch noch für Strafrecht, wenn es sich gerade mal ergibt.

Gewiss – wer auf dem schwierigen Rechtsgebiet des Arzthaftungsrecht reüssieren will, der muss viel von Medizin wissen und verstehen. Die meisten Anwälte in diesem Bereich haben sich dies im Lauf ihrer Tätigkeit angeeignet. Dass aber jemand zwei abgeschlossene Studien vorweisen kann, ist eine absolute Ausnahme. Lebhaft und mit großer Offenheit erzählt Monika Günther-Aschenbrenner, wie es dazu gekommen ist. Nach dem Medizinstudium und dem Abschluss der Facharztausbildung wäre es schwierig geworden, sich in München niederzulassen. Und weil sie schon immer an den Rechtsfragen rund um den Medizinbetrieb interessiert war, nahm sie kurz entschlossen das zweite Studium auf und hatte genügend Stehvermögen, um auch dieses abzuschließen. Nicht ganz einfach, wenn man bedenkt, dass sie damals Mutter eines Sohnes im Vorschulalter war. (Lesen Sie mehr zum Thema: Studieren mit Kind).

Auch wenn sie beide Studien in kürzest möglicher Zeit hinter sich gebracht hat, so hat sich der Berufseinstieg in die Selbstständigkeit doch erheblich verzögert. Das aber bedauert sie heute keineswegs. Im Gegenteil: Diese Form der Ausbildung hat ihr von Anfang an viel Anerkennung eingetragen, weil man dahinter zu Recht ein hohes Maß an Kompetenz vermuten darf. Und außerdem macht es sich auch noch bezahlt, wenn man als Anwältin die Medizin per Studium so durchdrungen hat. „Bei so manchem, was ich zu bearbeiten habe, kann ich mir Sachverständigen-Gutachten sparen, weil ich selbst die entsprechende Fachkenntnis habe“, sagt sie.

Seit rund 12 Jahren ist Monika Günther-Aschenbrenner nun selbstständig tätig, hat unmittelbar nach dem zweiten Jura-Examen eine eigene Kanzlei eröffnet und vom ersten Tag an von dem Doppelstudium profitiert. Denn während andere oftmals Jahre brauchen, um geschäftlich erfolgreich zu sein, haben ihr die Kontakte im Medizinbereich den Start ganz erheblich erleichtert. Schon nach einem halben Jahr haben sich rund 50 Klienten ihr anvertraut und ihr bereits im ersten Jahr „eine schwarze Null“ beschert. Heute nun ist sie bundesweit tätig, praktisch als Einzelkämpferin, auch wenn sie neben den üblichen Hilfskräften in der Kanzlei noch eine Juristin beschäftigt.

Ungewöhnlich ist nicht nur der Werdegang von Monika Günther-Aschenbrenner, sondern auch die Art ihrer Berufsausübung. Im Gegensatz zu vielen Anwälten im Arzthaftungsrecht vertritt sie nämlich prinzipiell beide Seiten, die Patienten im Streit mit den Ärzten ebenso wie Ärzte oder Krankenhäuser, die von Patienten wegen Kunstfehlern belangt werden. „Ich weiß, dass diese Praxis nicht alle vertreten. Wenn man aber mit den Problemen auf beiden Seiten befasst ist, dann läuft man nicht Gefahr, in ein Lagerdenken zu verfallen, wie dies häufig in dem Bereich der Fall ist.“ Interessenskonflikte lassen sich relativ leicht umgehen, indem sie Fälle ablehnt, wo sie beispielsweise als Klägerin auf Ärzte treffen würde, mit denen sie früher in geschäftlicher Verbindung stand.

Das Spektrum, in dem Monika Günther-Aschenbrenner tätig ist, weist eine große Spannweite auf. Neben den klassischen Fällen, wo es um Fragen von ärztlichen Kunstfehlern geht, ist sie beratend für Ärzte tätig, wenn es darum geht, was ein Arzt darf oder nicht, beispielsweise im Blick auf seine Präsentation nach außen. Dies gilt auch für den Fall, dass Ärzte Verträge schließen, sei es beim Kauf oder Verkauf einer Praxis oder bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren, in denen Ärzte fächerübergreifend tätig sind. Und schließlich, als Anhängsel, nimmt sie sich auch noch des einen oder anderen Strafrechtsfalls an, wenn er aus dem Kreis ihrer Klientel an sie herangetragen wird.

„Ja, es berührt mich natürlich immer wieder, wenn ich jemanden vertreten muss, der durch Kunstfehler schwer geschädigt ist. Als Selbstschutz aber muss man ganz professionell an solche Fälle herangehen.“ Beispielsweise an den einer jungen Frau von etwa 20 Jahren, die sich im Jahr 2003 einer scheinbar harmlosen Mandeloperation unterziehen musste. Da es zu Nachblutungen kam, wurde ein weiterer Eingriff notwendig, der sich zur Katastrophe entwickelte. Durch diverse Probleme beim Intubieren blieb die Patientin über längere Zeit hinweg ohne Sauerstoff. Und weil es später zu weiteren Problemen kam, traten schwere Schäden ein, die die junge Frau zu einem Pflegefall werden ließen. Zum Glück konnte außergerichtlich ein Vergleich geschlossen werden. Die Klage der auf Schadenersatz klagenden Krankenversicherung der Patientin wurde in den ersten beiden Instanzen abschlägig beschieden, doch nun ist beim Bundesgerichtshof ein Revisionsverfahren anhängig.

Erfolgreich abschließen konnte sie hingegen einen anderen Fall. Hier hatte eine ältere Frau einen Unfall erlitten und Wirbelschädigungen davongetragen, die man durch Schrauben in die Wirbelfortsätze zu korrigieren versuchte. Allerdings unterlief ein folgenschwerer Kunstfehler: Eine der Schrauben übte Druck auf das Rückenmark aus, was zu fortschreitenden neurologischen Ausfällen der Patientin führte und sie im weiteren Verlauf an den Rollstuhl fesselte. Wiewohl der unkorrekte Sitz der Schraube auf den Röntgenbildern deutlich zu erkennen war, ist dies keinem der Ärzte, die sich mit dem Fall befasst hatten, aufgefallen. Neun Jahre nach der verhängnisvollen Operation und nach sechs Prozessjahren konnte Monika Günther-Aschenbrenner dann einen Vergleich erstreiten, wonach ihre Mandantin eine Entschädigung von ca. 500.000 Euro erhielt.

Nun ist die ausgebildete Medizinerin und Anwältin mit der aparten Kurzhaarfrisur zwar eine hochmotivierte Streiterin für das Recht, aber auch ein Mensch, der den schönen Seiten des Lebens etwas abgewinnen kann. Etwa, wenn sie als begeisterte Bergsteigerin den über dem Walchensee aufragenden Jochberg erklimmt oder den anspruchsvollen Rabenkopf, von dem aus man auf Benediktbeuern herabblicken kann. Oder wenn sie durchs Oberland radelt, wie sie es immer dann tut, wenn die Zeit für die Berge nicht reicht. Längere Urlaube, so sagt sie indes ohne großes Bedauern, sind nicht drin. Aber Reisen ins geliebte Italien, wo sie die Küche über alle Maßen schätzt und immer wieder Rezepte zum Nachkochen nach Hause mitbringt. Und wenn sie jemand schön darum bittet, dann verrät sie ihm auch, wo es den besten Parmesankäse gibt, nämlich in der Nähe von Reggio in Oberitalien. (Erfahren Sie mehr über die Parmesan Herstellung).

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