"Ich bin nicht nur Patienten-Anwältin."
"Wenn ich einen Tag für mich hätte, würde ich wohl ans Meer fahren: nach Travemünde."
DR. BRITTA SPECHT

Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Steuerrecht
Lübeck

Wenn man an eine erfolgreiche, junge Anwältin denkt, dann kommt einem sofort Ally McBeal in den Sinn. Erinnern Sie sich? Jene kompetente und charismatische Anwältin, die einst in der gleichnamigen US-Serie ihre Fälle mit viel Empathie und cleveren Schachzügen gelöst und dennoch sich selbst nie zu wichtig genommen hat. Und genau dieses Bild schießt sofort in den Kopf, als wir an jenem warmen Spätsommer-Nachmittag Britta Specht zum LEGAL IMAGE Interview in Hamburg treffen.

Vor dem Interview hat die Rechtsanwältin, die für LEGAL IMAGE aus Lübeck angereist ist, bereits das Fotoshooting mit Frank Eidel hinter sich gebracht – und ist sichtlich erleichtert. Schließlich ist sie, ihrer Ansicht nach, nicht wirklich fotogen. Doch wer Britta Specht gegenübersteht, kann sich dies kaum vorstellen: Schließlich ist die attraktive Anwältin mit dem dunkelblonden Bob und den blauen Augen genau das, was sich ein Fotograf gerne vor die Linse wünscht. Dennoch lassen wir die Fotokamera erst mal außen vor, als wir mit dem Interview beginnen.

Ich werde Richterin. Schon als Kind geht die Lübeckerin gerne zu Gericht – heute weiß sie nicht genau, was sie dazu bewogen hat, schließlich ist sie weder von väterlicher noch mütterlicher Seite vorgeprägt. Doch irgendwie zieht es sie dennoch zur Juristerei – vielleicht, weil sie das funktionierende System nach gewissen Regeln und einem vorbestimmten Ablauf fasziniert. Zu dieser Zeit wollte Britta Specht eigentlich Richterin werden, legt auch ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität Kiel danach aus. Doch als sie sich schließlich nur noch für das Richteramt bewerben und entscheiden muss, in welches Bundesland sie gerne gehen würde, verwirft sie den Entschluss. Zu sehr reizt die in ihren Augen viel kreativere Arbeitsweise einer Rechtsanwältin und das Entwicklungspotenzial, das damit einhergeht.

Familienrecht oder Steuerrecht? 1998 schließlich, nachdem Britta Specht einerseits die beiden Staatsexamen und auch das Doktoratsstudium erfolgreich abgeschlossen hat, steigt sie in Lübeck als angestellte Rechtsanwältin in die Anwaltssozietät Dr. Bergmann, Richter, Dr. Schulz ein. Zum Medizinrecht kommt die junge Anwältin, neben ihrem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, damals eher durch Zufall – denn wie es in kleinen Kanzleien nun mal so ist, müssen die Jüngsten jene Fälle bearbeiten, die liegen bleiben. Deshalb sind es die Medizinrechts-Akten die bei Britta Specht auf dem Tisch landen. Und schnell findet sie Gefallen an diesem Rechtsgebiet.

„Ich bin nicht nur Patientenanwältin.“ Objektivität, die Fähigkeit analytisch zu denken, eine starke Kommunikationsfähigkeit, das Beherrschen der Gerichtssprache und der Wille das System zu vertreten und dessen Werte auch zu vermitteln – so beschreibt Rechtsanwältin Specht jene Fähigkeiten, die ein Anwalt ihrer Meinung nach beherrschen sollte. Und vor allem die Objektivität, das merkt man im Laufe des Gespräches immer deutlicher, ist für die Rechtsanwältin besonders wichtig: Egal ob sie nun im Prozess den geschädigten Patienten oder die Gegenseite vertritt – das eine schließt für Britta Specht das andere nicht aus. Als ersten Schritt prüft die strukturierte Rechtsanwältin deshalb immer den Sachverhalt ¬ fällt ihr Urteil schließlich positiv aus und die Ansprüche ihres Mandanten sind gerechtfertig, setzt die Anwältin alles daran, diese auch durchzusetzen.

Verstehen, warum und wie etwas passiert ist. In ihrer Zusammenarbeit mit den Mandanten ist der Rechtsanwältin vor allem wichtig, dass verstanden wird, was passiert ist, wie es beispielsweise zu einem Behandlungsfehler kommen konnte. Und dass es im Arzthaftungsrecht nicht darum geht, nur hohe Schmerzensgelder zu erzielen, sondern auch darum, sich nicht ausgeliefert zu fühlen. In diesem Zusammenhang erzählt Britta Specht vom Fall eines Mannes, der eines Tages bei ihr in der Kanzlei erscheint. Der offensichtlich verwahrloste Mann ist Opfer eines Behandlungsfehlers geworden. Konkret: Der Mann litt an starken Durchblutungsstörungen in den Beinen, einer Stenose, was so viel bedeutet wie „Verengung der Blutgefäße“. Als er im Krankenhaus aufgenommen wird, geht es ihm sehr schlecht. Vielleicht ist es die Tatsache, dass er weder Verwandte noch einen Hausarzt angeben kann, vielleicht auch seine optische Verwahrlosung – jedenfalls passiert folgendes: Nach der notwendigen, erfolgreichen Gefäßerweiterung führt der behandelnde Arzt noch weitere solcher Behandlungen an dem Patienten durch. Zu Übungszwecken? Ein Sachverständigen-Gutachten wird später belegen, dass es keinen medizinischen Anlass für diese Behandlungen gab. Der Mann stirbt beinahe an einem Skrotalhämatom, das durch die überflüssigen Behandlungen verursacht worden ist. Am Ende eines schwierigen Prozesses erreicht Britta Specht eine erfreulich hohe Schadenersatzzahlung.

Die andere Seite der Medaille. Doch Britta Specht kennt auch die Seite der Ärzte, die mitunter fälschlicherweise eines Behandlungsfehlers bezichtigt werden. So passiert im Fall eines Orthopäden, der im Rahmen einer gängigen invasiven Schmerzbehandlung einer Patientin eine geringe Dosis Cortison in die Zwischenwirbelgelenke injiziert hat. Leider treten im Anschluss an die Behandlung schwere Kopfschmerzen bei der Patientin auf. Ein Behandlungsfehler, so ist zumindest die Patientin sicher und verklagt den Arzt ¬ auch aufgrund fehlender Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen. „Ein Behandlungsfehler liegt hier sicher nicht vor“, erklärt uns Britta Specht, „die Kopfschmerzen sind ein typisches Risiko des Eingriffs. Sie entstehen durch Reizung der Rückenmarksumhüllung.“ Außerdem bringt die erfahrene Medizinrechtlerin im Zusammenhang der fehlenden Aufklärung vor Gericht den sogenannten "Immer-so-Beweis" ein: Dieser Beweis erkennt die Durchführung einer Aufklärung auch dann an, wenn der Arzt diese im Einzelfall nicht belegen kann – wenn der Arzt zeigen kann, dass er über die Risiken des Eingriffs „immer so“ aufklärt. Doch dem erstinstanzlichen, unspezialisierten Amtsgericht ist dieser Beweis nicht bekannt und so folgt ein unnötiger und für den Arzt persönlich sehr belastender Prozessmarathon. Erst nach fast drei Jahren wird in zweiter Instanz zugunsten des Arztes entschieden.

Ein Tag mit Louis Begley. Hätte sie einen Tag für sich selbst, würde Britta Specht wohl ans Meer fahren, nach Travemünde: Gut essen, gut trinken und sich mit einem guten Buch von Louis Begley in einen Strandkorb legen – ja, das hätte etwas. Überhaupt übt das Meer eine große Anziehungskraft auf Britta Specht aus – diese Unbegrenztheit und Weite entspannt die Anwältin ungemein. (Lesen Sie über das Thema: Das Meer und seine ungeheuerlichen Geschichten). Früher ist Britta Specht mit außerdem auch gut und gern geritten – mit dem eigenen Pferd – hat sogar an Springreitturnieren teilgenommen. (Erfahren Sie mehr über die Beziehung Mensch - Pferd). Doch dann, als die Kinder da sind, fehlt einfach die Zeit. Dennoch sucht die Anwältin ihren sportlichen Ausgleich im Kickboxen, Yoga und seit Kurzem auch im Tennis. Gibt es eigentlich noch einen großen Traum oder Wunsch, den sich Britta Specht erfüllen möchte? „Eigentlich nicht. Ich bin mit meinem Leben zufrieden – und gespannt darauf, was sich noch entwickelt. Obwohl, einen großen Wunsch gibt es doch noch: Ich möchte gerne einen Roman schreiben – und natürlich auch veröffentlichen.“

 

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