"Wenn ich mir vorstelle, ein Feld-, Wald- und Wiesenjurist sein zu müssen, würde ich depressiv."

"Ja, ick habe eene Ader dafüa, hab och schon den Faust uf Berlinerisch umjedichtet."

FRANK TEIPEL

Medizinrecht
Berlin

Berlin, Bundesplatz 8. Eine jener schönen alten Eichentreppen führt hinauf in den 3. Stock. Hier empfängt uns ein Mann im braunen Tweed-Sacco und begrüßt uns auf Berlinerisch. Gar nicht so häufig in Anwaltskreisen, wo gewöhnlich ein sehr spezielles Deutsch gesprochen wird. "Ja, ick habe schon ne Ader für meinen Heimatdialekt. Hab ooch schon den Faust uff Berlinerisch umjedichtet." (Lesen Sie mehr zum Thema: Deutsche Sprache). So bearbeitete Verse oder aber auch medizinrechtliche Traktate, im Dialekt verfasst, trägt er dann zum Gaudium der Zuhörer bei passender Gelegenheit vor. Ablenkung von dem schwierigen und mitunter das Gemüt heftig belastenden Arzthaftungsrecht, dem er sich als Anwalt verschrieben hat und das er sehr erfolgreich betreibt. Daneben hat er sich hauptsächlich auf das Medikamentenrecht und das Medizinprodukterecht spezialisiert: "Was tun, wenn die Einnahme eines bestimmten Präparates zu einem Gesundheitsschaden führt oder wenn das bereits eingebaute künstliche Hüftgelenk bricht?"

Auf der anderen Seite legt er schon Wert auf eine geschliffene Sprache, die sich aber von der häufig "gestelzt" wirkenden Sprache der Juristen abhebt und die ihn neben vielen Fachveröffentlichungen u.a. auch eine regelmässige Kolumne in einer Berliner Tageszeitung hat schreiben lassen. Der von ihm als "Nebelwerfersprache" bezeichneten Juristensprache mißtraut er zutiefst, zumal "man mit dieser Sprache den Mann auf der Straße sprachlich nicht erreichen kann. Man muß die Sprache als Instrument der jeweiligen Situation entsprechend gebrauchen".

Eines jedenfalls steht fest: Frank Teipel passt in kein Schema. Das stellt sich schon sehr früh heraus, als er in einem Berliner Stadtteil aufwächst, den man wegen seines Bezugs zur Schriftstellerei auch gerne "Kleinflottbeck" nennt. Er wird dort zu einem Vertreter der 68er Generation , wozu u.a. auch die räumliche Nähe zu Günter Grass, Hans Magnus Enzensberger und später Uwe Johnson beigetragen haben mag, die ebenso wie die damals weithin bekannte Kommune I, direkt um die Ecke wohnten. (Erfahren Sie mehr über die legendäre Kommune I). Eigentlich will der heranwachsende Frank Germanistik, Musik- und Theaterwissenschaften studieren, lernt Posaune, Saxofon und Klavier, wirkt in verschiedenen Orchestern mit, spielt auch irgendwann Kabarett in der bekannten Truppe "Bügelbrett". Er organisierte bis vor wenigen Jahren eines der größten Berliner Kinderfeste und sang und spielte mit der Gitarre gerne als "Onkel Pelle" die Lieder von Rolf Zukowski und anderen Kinderliedautoren.

Trotz all der musischen Verlockungen gewinnt jedoch die Ratio die Oberhand über die Emotio. "Wer weiß, ob ich heute nicht am letzten Pult bei den Göttinger Symphonikern kratzen würde", sagt Teipel und verdeutlicht damit seine frühen Zweifel hinsichtlich einer Künstler-Karriere. Also immatrikuliert er sich für Jura, studiert in Heidelberg und schreibt Examen in der Freien Universität in Berlin. Damals schon schwebt dem jungen Frank Teipel vor, dass es befriedigend sein müsste, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Bestärkt haben ihn auch seine Freunde, die in ihm einen hervorragenden Schauspieler sehen und meinten, dieses Talent könne man auf der "Bühne Gerichtssaal" sinnvoll einsetzen. Dass er allerdings mit seinem Glauben, sich für Gerechtigkeit einsetzen zu können, in unserem Justizbetrieb eigentlich fehl am Platze ist, erkennt er bereits nach wenigen Jahren der Tätigkeit als junger Anwalt.

Eines freilich will er nicht: "Wenn ich mir vorstelle, ein Feld-, Wald- und Wiesenjurist sein zu müssen, würde ich depressiv." Nach einem kurzen Zwischenspiel in einer größeren Kanzlei, wo er Familienrecht und Arbeitsrecht macht und wo es ihm auf die Nerven geht, bei Scheidungen stets Kinder "halbieren" zu müssen, entschließt er sich für Medizinrecht, zumal er schon in Heidelberg einige Semester Medizin belegt hatte. Bestärkt hat ihn damals ein Unfall, den er erlitten hatte und in dessen Gefolge man ihn medizinisch "versaut" hatte. Seine Suche nach einem geeigneten Anwalt verläuft erfolglos, was ihn an der Qualität der Standesvertreter zweifeln lässt. Also selbst machen, lautet seine Devise dann ab 1992. Und er ist erfolgreich, so erfolgreich, dass ihn das Magazin Focus 1999 bei einem Ranking der erfolgreichsten Anwälte im Medizinrecht unter die besten drei platziert. Und vielleicht war es auch die Sprache, die ihm Einladungen in zahlreiche Fernsehsendungen bis hin zu Jauch bei "Stern-TV" gebracht hat.

Dann, als die Sprache auf sein tägliches Betätigungsfeld kommt, wird der sonst heitere Frank Teipel plötzlich sehr ernst, ja wütend. Wenn er beispielsweise erleben muss, wie Richter aus Ignoranz oder Unwissenheit für die von Kunstfehlern betroffenen Menschen katastrophale Urteile fällen, wie Schmerzensgeld-Zahlungen nach Gutdünken festgelegt werden, dass Arme stets weniger Chancen vor Gericht haben als Reiche. Nicht, dass es sie nicht gäbe, Richter wie jenen in Potsdam, der sich mit jedem Fall eingehend beschäftigte und in jedem Fall um Gerechtigkeit gerungen hat. Aber zu viel von den anderen hat Teipel erleben müssen, die mitunter mit geschädigten Mandanten umgehen wie mit lästigen Bittstellern. Kenntnislose Richter, denen die einfachsten medizinischen Zusammenhänge nicht geläufig sind, urteilen häufig über das Schicksal etwa schwerstbehinderter Kinder, die erst durch eine bestimmte medizinische Behandlung behindert wurden. In diesen Fällen entscheidet dann häufig selbstherrlich der "Richter in Weiß", der gerichtliche medizinische Sachverständige. Als deprimierend empfindet er auch, mit welchen Methoden es die Anwälte der Gegenseite oft verstehen, die Dinge schier endlos zu verzögern.

Wie in jenen zwei Fällen, in denen sich Frank Teipel an die Presse gewandt hat, weil er die skandalösen Vorgänge öffentlich machen wollte. Auf einer ganzen Seite berichtete die Berliner Zeitung unter anderem über den Fall der Marion K., die seit nunmehr fast zehn Jahren auf ein Urteil in ihrer Sache wartet. Begonnen hatte ihr Leidensweg im Jahr 2000, als sie starke Schmerzen in der Brust verspürte. Auf Veranlassung des Notarztes wurde sie in ein Krankenhaus gebracht, dort aber nach oberflächlicher Untersuchung wieder heimgeschickt. Wenige Tage später brach sie bewusstlos zusammen, hatte das Pech, dass der Rettungsdienst wegen Zuständigkeitsproblemen viel zu spät kam. Als sie schließlich behandelt werden konnte, war es zu spät. Infolge eines Herzinfarkts war es zu einer Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff gekommen, die Folge: bleibender Hirnschaden, Pflegefall.

Über Jahre hinweg kämpfte Teipel um das Recht seiner Mandantin. Abgesehen davon, dass haarsträubende Dinge passiert sind – wie beispielsweise das Verschwinden sämtlicher Unterlagen – haben es selbst die Gutachten von drei renommierten Sachverständigen, die schwere Versäumnisse des Krankenhauses festgestellt haben, nicht vermocht, das Verfahren früher als in neun Jahren zu einem Ende zu bringen. Nun hat Teipel 100 000 Euro Schmerzensgeld erstritten und er hat auch die Feststellung bekommen, dass jeglicher materielle Ausfall und Aufwand erstattet werden muss. Für Teipel aber war es höchst frustrierend, miterleben zu müssen, wie aufseiten der Beklagten immer wieder versucht wurde, aus dem Verlust der Behandlungsunterlagen prozessual Vorteile zu erlangen oder dass immer wieder das Verfahren verzögernde Schriftsätze eingereicht wurden. Zudem ist die Gegenseite nunmehr in die Berufung gegangen, was eine weitere, möglicherweise Jahre währende Runde bedeutet.

Ähnliches gilt auch für den Fall des Ricardo B., der im Januar 1993 zur Welt kam und den Frank Teipel vertritt. Es war eine sehr schwere Geburt und eigentlich wäre ein Kaiserschnitt dringend erforderlich gewesen. Der Arzt aber entschied sich für eine Zangengeburt, die sehr lang dauerte. Aufgrund dessen bekam der Säugling zu wenig Sauerstoff, sein Gehirn erlitt irreversible Schäden. Auch hier war der Sachverhalt klar; nichtsdestoweniger dauerte es neun Jahre, ehe das Kammergericht in Berlin in zweiter Instanz feststellte, dass ein eindeutiger Kunstfehler des Arztes vorliegt und dass Ricardo B. Anspruch auf Schmerzensgeld habe. Auf 350 000 Euro hat das Gericht dieses festgesetzt, außerdem wurde Ricardo eine monatliche Rente zugesprochen. Offen ist aber bis heute - 13 Jahre nach Einreichung der Klage - die Entschädigung für den Pflege-Mehraufwand, der sich mittlerweile in einer sechsstelligen Höhe bewegt, und dies, obwohl schon vor vier Jahren das Kammergericht festgestellt hatte, dass die Beklagten auch für den Pflegemehrbedarf aufkommen müssten.

So betrüblich solche Erfahrungen auch sind, so hat die mediale Initiative von Frank Teipel doch einen wesentlichen Erfolg gezeitigt. Nicht zuletzt als Reaktion auf die Veröffentlichung der beiden Fälle hat der Präsident des Berliner Landgerichts zwei neue Arzthaftungskammern eingerichtet, um jedenfalls vom juristischen Ablauf eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen.

Keine Frage, dass solche Verfahren dem damit befassten Juristen ein hohes Maß an medizinischen Kenntnissen abverlangen. Um auch auf diesem Gebiet auf der Höhe der Zeit zu sein, absolviert Frank Teipel jedes Jahr neben zahlreichen medizinrechtlichen auch zwei rein medizinische Fortbildungen. Und wenn neben all den beruflichen Verpflichtungen dann noch Zeit bleibt, dann verbringt er sie vorzugsweise auf dem Wasser. Er ist nämlich begeistertes Mitglied eines Ruderklubs, sitzt in einem Vierer mit drei weiteren Herren in fortgeschrittenem Alter - und fährt Regatten. Bei der Boxbeutel-Regatta auf dem Main in Würzburg haben sie im vorderen Feld mitgemischt, die Teilnahme in London auf der Themse zur Regatta "Head of the River" hat sich das Quartett vorgenommen. Aber auch die Musik spielt nach wie vor eine Rolle, ebenso seine Vorliebe für die Abfassung von Limericks. Und familiär hat er seine musischen Gene vererbt: Seine Tochter studiert Musiktheaterwissenschaften in Bayreuth.

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