DR. CHRISTIAN
CZYCHOWSKI
Es gibt nicht viele Anwälte in Deutschland, die mit dem Rechtssystem, mit dem sie es zu tun haben, völlig im Reinen leben. Bei Christian Czychowski ist dies der Fall. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, außerdem für Informations- und Technologierecht. Damit wird er immer dann tätig, wenn es um die Frage der Verletzung geistigen Eigentums im weitesten Sinn geht. Besonders, wenn es um die Piraterie-Bekämpfung geht, gerät er direkt ins Schwärmen. „Da lasse ich weder auf die Gerichte noch auf die Justizmitarbeiter etwas kommen“, sagt er und verweist auf die schnelle und unbürokratische Abwicklung, wenn es darum geht, nachgeahmte Produkte zu belangen.
Ein typisches Beispiel aus diesem Segment seiner Tätigkeit: Auf einer Messe wird ein amerikanischer Aussteller gewahr, dass ein Konkurrent ganz offensichtlich ein Plagiat des von ihm entwickelten Produkts präsentiert. Er nimmt Kontakt mit Czychowski auf, dieser beantragt am Abend eine Einstweilige Verfügung. Schon am darauf folgenden Mittag liegt der Beschluss vor, der den Plagiator verpflichtet, das betreffende Erzeugnis vom Stand zu nehmen. (Erfahren Sie mehr über die "Wachstumsbranche" Produkt- und Markenpiraterie). Kleiner Wermutstropfen: Czychowski muss noch einen Gerichtsvollzieher finden, der den Beschluss zustellt. Dann aber muss der Betroffene das Produkt sofort vom Stand nehmen, wenn er nicht ein Ordnungsgeld bis 250 000 Euro oder gar Gefängnis im Falle der Zahlungsunterlassung riskieren will.
Rückblende: Angefangen hat für Christian Czychowski alles ganz anders, nämlich mit Musik. Aus einem Rollhockey-Verein, in dem sich eine Clique von Gymnasiasten zusammen gefunden hatte, entstand ein Orchester der klassischen Philharmonie, dessen Klarinettist und Organisator Czychowski war. Kein Wald- und Wiesenorchester, sondern schon im Ruhrgebiet recht renommiert, spielten die jungen Leute meist in Städten, die kein eigenes Ensemble hatten. Eine Berührung zu seinem heutigen Rechtsgebiet gab es allerdings damals schon. Als Spiritus Rector des Orchesters war er zuständig für die Beschaffung der Noten, wobei sich natürlich stets die Frage stellte, ob die notwendigen Kopien das Urheberecht tangierten oder nicht.
Irgendwann dann, während seiner Bundeswehrzeit, in der er Mitglied des Musikkorps war, merkte Czychowski, dass Musik zwar weiterhin ein ganz wesentlicher Teil seines Lebens sein würde, jedoch nicht sein Beruf. Also besann er sich auf die Linie seines Vaters und studierte Jura. Aber auch nach dem ersten Examen war der Weg in das heutige Rechtsgebiet noch keineswegs geebnet. Vielmehr fand Czychowski zunächst eine recht attraktive Betätigung als Unternehmensberater bei McKinsey, wo er für damalige Verhältnisse gutes Geld verdiente und auch interessante Klienten wie beispielsweise Burda und das ZDF betreute.
Aber: „Die Arbeitssystematik dort hat mich abgestoßen. Permanent unterwegs sein und wenn nicht, dann bis Mitternacht im Büro sitzen zu müssen, weil alle dies tun, das war nicht für mich“, so erklärt er dann die Kehrtwendung hin zu dem, was er heute mit großer Begeisterung tut. Dazwischen lagen noch das zweite Examen und die Dissertation, die bereits einen Aspekt des Urheber-Vertragsrechts beleuchtete. Schon als Referendar hatte er Kontakt zur Kanzlei Boehmert & Boehmert, in die er dann 1997 eintrat und wo er heute als Partner (seit 2002) arbeitet; eine Wahl, die er keine Sekunde bereut hat. Knapp 80 Anwälte sind hier tätig, die sich allesamt mit der Frage des geistigen Eigentums befassen. Von ihnen sind etwa zwei Drittel Patentanwälte. Der Rest betreut die große Palette auf diesem Gebiet, die vom Marken- über das Urheber-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrecht bis hin zum Wettbewerbsrecht reicht.
Klar, dass in einer solchen Gemeinschaft nicht jeder alles macht. So hat sich Christian Czychowski im Wesentlichen auf einen Bereich spezialisiert, den man mit „Technik-lastig“ umschreiben könnte. Beispielsweise technische Schutzsysteme im Musikbereich (Kopierschutz für CD und Ähnliches). Hier geht es in erster Linie um Verträge. Des Weiteren ist es das Markenrecht, das ihn beschäftigt, und schließlich zu einem relativ kleinen Teil das klassische Urheberrecht, in dem es zwar oftmals um relativ einfache Fälle geht, wo einem aber auch höchst komplexe Sachverhalte unterkommen können, wie dies beispielsweise bei dem Vorhaben von Google der Fall ist, ganze Bibliotheken einzuscannen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Aber es gibt auch recht exotische Auseinandersetzungen auf diesem Feld, wie folgender Fall, der bei Czychowski auf dem Tisch landete, zeigt: Irgendwo in Deutschland – die Namen und Adressen sind aus naheliegenden Gründen nicht zur Veröffentlichung bestimmt – wurde ein recht spektakuläres Gebäude errichtet. Es ähnelte aber sehr stark einem weltbekannten Bauwerk im Nahen Osten, und zwar so stark, dass die arabische Seite noch während der Bauphase aktiv wurde und eine Abmahnung geschickt hat, in der sie einen Baustopp gefordert hat. „Hier ging es um internationales Urheberrecht, und das ist auf diesem Gebiet die Königsdisziplin“, sagt Czychowski und kann vermelden, dass es ihm gelungen ist, einige der gegnerischen Argumente zu entkräften und deshalb einen annehmbaren Vergleich zu erzielen.
Mindestens ebenso spektakulär ist ein Fall, in dem es um den verblichenen King des Rock `n` Roll, Elvis Presley, geht. (Lesen Sie mehr über das Erbe toter Berühmtheiten). Dessen gesamten Nachlass hat ein Finanzinvestor aufgekauft, wobei freilich etwas ganz Wesentliches fehlt, nämlich die Rechte an einer Vielzahl von weltbekannten Songs. Diese hatte der Manager von Elvis, Colonel Parker, vor vielen Jahren an eine Plattenfirma verkauft, und zwar aus heutiger Sicht spottbillig, etwa fünf Millionen Dollar waren es damals. Die Urheberrechte an diesen Songs waren in Deutschland damals 25 Jahre geschützt. Im Jahr 1990 aber wurde dieser Schutz auf 50 Jahre ausgedehnt, jedoch mit der Maßgabe, dass der Eigentümer der Rechte einen Ausgleich für die Verlängerung zahlt. Und genau darum geht es in diesem Fall, der zum Zeitpunkt des Gesprächs mit Czychowski noch nicht entschieden war und bei dem er die Seite des Nachlassverwalters vertritt.
War vorhin von dem Tätigwerden Czychowski's bei der Verfolgung von Piraterie die Rede, so gibt es auch hier jene zwei Seiten, die seine Arbeit so interessant machen. Großes Aufsehen erregte beispielsweise ein Fall auf der Internationalen Funkausstellung, wo schon kurz nach Beginn eine Hundertschaft Zollbeamter anrückte und eine Reihe von Ständen asiatischer Aussteller leer räumte. Hintergrund war folgender: Eine Heuschrecke, also ein Finanzinvestor, hatte einige Patente aufgekauft und sich an die entsprechenden Firmen gewandt, die diese Technologie im weitesten Sinn nutzten, mit dem Ziel, Lizenzgebühren zu erhandeln. Da er damit nicht so recht vorankam, suchte er sich in Deutschland einen Staatsanwalt, der seine Strafanzeige auf Patentverletzung unterstützte und sofort die Beamten losschickte. „Der Staatsanwalt hätte dies nie tun dürfen, er hat das Strafrecht missbraucht, denn diese und ähnliche Produkte waren in jedem Verbrauchermarkt zu kaufen“, entrüstet sich Czychowski, der damals die betroffenen Aussteller vertrat. Hier, so meint er, sei man auf einem bedenklichen Weg, nämlich zur zunehmenden Pönalisierung des Urheberrechts, das bisher nahezu ausschließlich privatrechtlich gehandhabt wurde.
Nun, vielleicht gelingt es Czychowski ja, solche und ähnliche Probleme durch seine Lehrtätigkeit zu beeinflussen, die er an der juristischen Fakultät der Universität Potsdam ausübt. Das ist aber beileibe nicht alles, was er jenseits seiner Tätigkeit in den schönen Jugendstil-Büroräumen in der Berliner Meineke-Straße betreibt. So ist er Mitherausgeber des Praxishandbuchs Geistiges Eigentum im Internet, außerdem Mitglied des Fachausschusses für Urheber- und Verlagsrecht der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. „Das alles lässt sich sehr gut verbinden, denn die Arbeitsbedingungen bei Boehmert & Boehmert sind hervorragend. Es existiert eine tolle Partnerschaft, die jedem seine Freiräume belässt“. Das gilt auch fürs Private, wo die Familie mit zwei Kindern an oberster Stelle steht. Und es gilt für die Musik, die bei Christian Czychowski nach wie vor einen hohen Stellenwert besitzt. Und weil es ihm sonst vermutlich langweilig würde, hat er sich auch noch einige bürgerschaftliche Engagements aufgeladen, im Kirchenrat seiner Gemeinde oder als stellvertretender Vorstand des Theater-Fördervereins in Potsdam. In diesen Ort hat sich der gebürtige Rheinländer verliebt, weil er dort zum einen die nötige Ruhe als Ausgleich für seine fordernden Tätigkeiten findet, und zum anderen die kulturellen Chancen nutzen kann, die das nahe Berlin bietet.