"Oft empfinde ich mich als eine Art Dolmetscher, der das nachholt, was der Arzt versäumt hat: Die umfassende Aufklärung des Patienten."
"Sein Traum: Eine Tristan-Aufführung mit jungen Kräften besetzen, die er jederzeit an der Hand hätte. Dafür würde er dann womöglich sogar eine seiner bevorzugten Bergwanderungen opfern."
DR. KLAUS VON SCHIRACH

Rechtsanwalt im Arzthaftungsrecht
München

Der Mann erweckt Vertrauen. Die äußerliche Anmutung – grauer, feiner Zwirn, dunkles Hemd, hell gestreifte Krawatte –, mehr noch aber sein Habitus sind dazu angetan, sich ihm zu öffnen. Die ruhige, sachliche Art, in der er entspannt zurückgelehnt über sich und seine Profession spricht, wirkt sympathisch und überzeugend zugleich. Dieser Eindruck verstärkt sich noch, wenn er gleich zu Beginn des Gesprächs Zweifel daran äußert, ob es denn wirklich nötig sei, über ihn und seine Tätigkeit zu schreiben. So bedeutend sei man ja nun auch wieder nicht …

Ein Understatement, wie sich schnell herausstellt. Klaus von Schirach nämlich ist in einem Metier tätig, das ebenso sensibel wie bedeutsam ist: das Arzthaftplichtrecht. Und hier gehört der promovierte Jurist zu den vergleichsweise wenigen Anwälten, die sich auf diesem äußerst glatten Parkett höchst erfolgreich bewegen. Schwierig ist dieses Rechtsgebiet vor allem insofern, als seine Vertreter mit einem weit verbreiteten Vorurteil in der Bevölkerung zu kämpfen haben, das da lautet: Einen Arzt wegen eines Kunstfehlers belangen zu wollen, hat keinen Sinn – man bekommt nie Recht, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Gemeint ist damit, dass stets Ärzte über tatsächliche oder vermeintliche Kunstfehler anderer Ärzte zu befinden haben und natürlich in erster Linie den Kollegen schützen wollen.

Das nunmehr fast dreißigjährige Wirken Klaus von Schirachs auf diesem Feld beweist freilich das Gegenteil. Legionen von Patienten, die Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers geworden sind, verdanken ihm jene Entschädigung , die zwar die gesundheitliche Unversehrtheit nicht mehr herstellen konnte, wohl aber eine materielle Versorgung erbrachte, die das Leid oft gelindert hat. Und er vertritt ausschließlich die Seite der Patienten, niemals die des Arztes oder des Krankenhauses. Für Schirach ist dies eine Frage der Glaubwürdigkeit: „Wer einmal für einen Arzt plädiert hat, der tut sich sehr schwer, wenn er ihn möglicherweise bei einem weiteren Fall belasten muss.“

Die zum Teil spektakulären Erfolge Schirachs vor den Gerichten haben zahlreiche Wurzeln, ohne die auch ein noch so eloquenter Rechtsvertreter keinen Erfolg hätte. Schirach nennt sie in Anlehnung ans Angelsächsische seine „tools“, also Werkzeuge, die er benutzt, um der Gegenseite Paroli bieten zu können. Das wichtigste unter diesen Werkzeugen sind die sogenannten Privatgutachter.

Es handelt sich um einen ganz kleinen Kreis hochkompetenter Fachleute – überwiegend Professoren quer durch die Republik –, die in Streitfällen von Schirach konsultiert werden. Sie treten nie namentlich in Erscheinung, aber ihre Meinung, auf die sich vor Gericht freilich anonym verweisen lässt, ist wichtig für die interne Einschätzung des Falles ebenso wie für das Verfahren selbst, denn gerichtliche Gutachten müssen die Meinung von Privatgutachten berücksichtigen. Und wer – wie Schirach – über ein so hochkarätiges Netzwerk verfügen kann, der hat ein nicht hoch genug zu schätzendes Instrument an der Hand, von dem ganz wesentlich Wohl oder Wehe in einem Prozess abhängt.

Wenn Klaus von Schirach in seiner Biografie blättert, so zeigen sich lange Zeit keine Anzeichen dafür, dass er eines Tages einer der hoch renommierten Vertreter des Arzthaftpflichtrechts sein würde. Nach dem Abitur arbeitete er sogar ein Jahr als Gedingebergmann in einer Zeche in Essen. Dass er freilich Jura studieren würde, daran bestand bei ihm nie ein Zweifel. „Man kann mit diesem Studium viele Berufe erreichen“, so befand er damals. Gestartet ist er dann als Kontakter bei der Werbeagentur Dorland in München, hatte mit Urheberrecht zu tun und war zwischendurch auch als Gerichtsberichterstatter journalistisch tätig. Dass er dann nicht im Staatdienst oder in einem Unternehmen landete, schreibt er seinem Drang zu, selbst ein Unternehmen aufzubauen und zu leiten. Und nirgendwo ließ sich dies leichter verwirklichen denn als niedergelassener Anwalt, wenngleich die Anfänge in München hart waren. Die Spezialisierung auf sein jetziges Rechtsgebiet erfolgte dann 1980, eine weitere auf Geburtsschadensfälle ab 1990. Im Jahr 2002 wandelte er die Kanzlei in eine GmbH um, in der heute vier Anwälte tätig sind.

Die Vielseitigkeit in seinem Leben hat bis heute Bestand. Dies gilt für seinen engsten Berufskreis ebenso wie für sein Leben außerhalb der Kanzleiwände in der feinen Schwabinger Adresse.
Für Schirach ist es wichtig, in jedem einzelnen Klienten den Menschen kennenzulernen, sein Schicksal zu erfahren, Einblick in seine sozialen Verhältnisse zu gewinnen. Immer wieder empfindet er sich als Dolmetscher, der das nachholen muss, was die Ärzte allzu oft versäumen, nämlich den Patienten in verständlichen Worten Aufklärung zu verschaffen.

Dass er dabei tief in die Medizin einsteigen muss, dass er beinahe so gut Bescheid wissen muss wie ein Arzt, erscheint ihm selbstverständlich, denn nur so sieht er sich in der Lage, seine Klienten fundiert zu beraten.

Einiges muss zusammenkommen, um einen Status zu erlangen, wie ihn Klaus von Schirach erreicht hat. Viel Verständnis für den Klienten, ohne sich allerdings mit seinen Interessen zu identifizieren, soziale Kompetenz, Geduld bei den vielen Gesprächen mit zum Teil verzweifelten Menschen, ein hohes Ansehen vor Gericht, das man sich nur durch solide und präzise Arbeit erwerben kann, keinesfalls aber durch irgendwelche Tricks – das ist ein Teil jenes Kataloges, nach dem Schirach lebt. Kein Wunder, dass sich dann jene Erfolge einstellen, auf die er bis heute besonders stolz ist.

Wie beispielsweise auf jenen Fall, bei dem einem Patienten anlässlich einer Darmspiegelung eine zu hohe Dosis der Beruhigungsmittels Propofol verabreicht wurde und der dadurch schwerste körperliche Schäden erlitt. Das Gericht stellte sich zunächst auf den Standpunkt, eine Begutachtung habe nur durch einen Internisten zu erfolgen – der erste Prozess ging verloren. Vor dem Oberlandesgericht München aber war es Schirach dann gelungen, ein Fachgutachten von einem Anästhesiologen einbringen zu können,  das der klagenden Partei recht gab. Als sich dann auch noch herausstellte, dass im Rahmen des Notfallmanagements grobe Behandlungsfehler unterlaufen waren, stand einem Vergleich über 60.000.- € nichts mehr im Wege. Man entschied sich dafür, weil die Fortführung des Rechtsstreits noch Jahre gedauert hätte und der Klient das Ergebnis wohl nicht mehr erlebt hätte.

Wie tief verwurzelt Klaus von Schirach mit seinem Beruf ist, zeigt die Tatsache, der er ihn auch in seiner Freizeitgestaltung nicht loslässt. Aufgrund seiner Kenntnisse und auch seiner schriftstellerischen Fähigkeiten ist er ein gefragter Drehbuchautor für Krankenhaus-Szenen. So manche einschlägige Dialogpassagen in deutschen Fernsehspielen stammen aus seiner Feder, weil die Regisseure sicher sein können, dass sie dann auch stimmig sind.

So wichtig ihm seine berufliche Tätigkeit auch ist – seine besondere Liebe gilt neben der Familie, seiner Frau und drei Töchtern, der Musik und hier speziell der Oper und dem Ballet. (Lesen Sie mehr zum Thema Theaterbeleuchtung im Wandel der Zeit).

Und wie im Berufsleben will er auch hier aktiv mitgestalten. Besonders am Herzen liegt ihm die Förderung des Sänger- und Tänzer-Nachwuchses, weshalb er eine viel beachtete Veranstaltung unter dem Motto „Junge Stimmen“ in Zusammenarbeit mit der Musikhochschule Karlsruhe in Seeshaupt mit arrangiert hat. Sein Traum: eine Tristan-Aufführung mit jungen Kräften besetzen, die er jederzeit an der Hand hätte. Dafür würde er dann womöglich sogar eine seiner bevorzugten Bergwanderungen opfern, die ihn heute des Öfteren ins Karwendel führen, nachdem die Zeiten, in denen er die Große Zinne erklommen hat, vorbei sind. (Lesen Sie mehr über das Klettern auf der Grossen Zinne).

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