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Portrait von Dr. Hans-Berndt Ziegler, Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht, LEGAL IMAGE

Dr. Hans-Berndt Ziegler

Rechtsgebiete: Arzthaftungsrecht
Ziegler & Kollegen
Am Grün 18
35037 Marburg/Lahn
0049 6421 175180

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Vita

ZUR PERSON

Hans-Berndt Ziegler wird am 15. Juni 1952 in Korbach geboren.

STUDIUM

Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg 1. Staatsexamen mit Prädikat

1976 bis 1979

Wissenschaftlicher Assistent Promotion "Verträge mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter"

1981

2. Staatsexamen mit Prädikat

BERUFLICHER WERDEGANG

Seit 1979

Selbstständiger Repetitor

Seit 1981

Selbstständiger Patientenanwalt Vertrauensanwalt verschiedener Patienten-Schutzorganisationen

Veröffentlichungen u.a.:

"Bein ab - arm dran", Eine Lanze für höhere Schmerzensgelder in Deutschland, Juristische Rundschau "Trotz Hartz IV zum Erfolg? - Erfolgshonorar bei Beratungshilfe-Berechtigung", Juristische Rundschau

Portrait

Wenn jemand einen Fachaufsatz über wichtige Fragen des Arzthaftungsrechts mit der Überschrift „Bein ab – arm dran“ schreibt, so stutzt man. Ist hier ein Zyniker am Werk, der sich mit Wortspielen in einem dafür zu sensiblen Bereich tummelt? Dieser Eindruck schwindet sofort, wenn man dem Urheber gegenübersitzt. Hans-Berndt Ziegler ist alles andere als ein Zyniker. Er ist vielmehr ein Mensch, der gerne griffig formuliert, der kein Blatt vor den Mund nimmt, auch wenn ihm dies in Kollegen- und Richterkreisen nicht gerade Freunde einträgt. Er ist ein Mensch, der sich nicht partout beliebt machen will; für ihn zählt nur das, was er für seine in unterschiedlichster Weise durch Kunstfehler geschädigten Mandanten erreichen kann. Ja, Hans-Berndt Ziegler ist nicht in eine Schublade zu stecken. Seine ungewöhnlichen Methoden, den Mandanten zu ihrem guten Recht zu verhelfen, haben ihn nicht selten in Schwierigkeiten gebracht. Weil er bei seinen Fällen immer wieder einmal die Presse informierte, wollte man ihn aus dem Marburger Anwaltsverein ausschließen. Das kümmerte ihn freilich wenig, weil er die Wirkung der Veröffentlichung solcher Verfahren für den Fortgang als extrem wichtig erkannt hatte. Auch die Tatsache, dass er schon einmal von einem Gericht zu sechs Wochen Haft auf Bewährung und 15 000 € Geldstrafe verurteilt wurde, weil er mit dem beklagten Arzt in einem Prozess verbal hart aneinandergeraten war, konnte ihn nicht schocken, zumal das Urteil dann in der Berufung kassiert wurde.Dass hier ein Querkopf heranwächst, hat sich schon früh gezeigt. Denn wer heuert schon mit 15 Jahren als Tellerwäscher auf einem Kombi-Schiff des Norddeutschen Lloyds an, um sieben Wochen durch die Weltmeere zu fahren und anschließend 14 Tage durch New York zu stromern?(Erfahren Sie mehr über die Geschichte New Yorks). Hans-Berndt Ziegler lässt sich für die benötigte Zeit von der Schule befreien. Die Reiselust packt ihn wieder nach dem Abitur, sechs Wochen trampt er durch Nordafrika. Aufgetankt mit vielen Eindrücken widmet er sich im Folgenden dann ganz dem Ernst des Lebens. Studium in Marburg, Assistenzstelle nach dem ersten Examen, Promotion in der Rekordzeit von gerade einmal neun Monaten, selbstständiger juristischer Repetitor schon in der Referendarzeit – das sind die Stationen, ehe er sich für den weiteren Berufsweg entscheiden muss. Und obwohl Hans-Berndt Ziegler die Qual der Wahl hat, fällt sie ihm nicht schwer. „Mitte Juli, wenige Tage nach dem Examen, rief mich der damalige OLG-Vizepräsident Heinrichs aus Frankfurt an und fragte, ob ich nicht Richter am Landgericht werden wollte. Ich habe abgelehnt und angekündigt, eine Anwaltskanzlei in Marburg zu eröffnen. Während der Schule, des Studiums und der Assistenten- und Referendarzeit war ich über so viele Jahre nur angewiesen, kontrolliert und geprüft worden, dass ich mir fortan von niemandem mehr Vorschriften machen lassen wollte, auch nicht von Richtern. Dabei ist es bis heute geblieben“, so beschreibt er die Motive, die ihn dorthin geführt haben, wo er heute steht.

Dass hier ein Querkopf heranwächst, hat sich schon früh gezeigt. Denn wer heuert schon mit 15 Jahren als Tellerwäscher auf einem Kombi-Schiff des Norddeutschen Lloyds an, um sieben Wochen durch die Weltmeere zu fahren und anschließend 14 Tage durch New York zu stromern?(Erfahren Sie mehr über die Geschichte New Yorks). Hans-Berndt Ziegler lässt sich für die benötigte Zeit von der Schule befreien. Die Reiselust packt ihn wieder nach dem Abitur, sechs Wochen trampt er durch Nordafrika. Aufgetankt mit vielen Eindrücken widmet er sich im Folgenden dann ganz dem Ernst des Lebens. Studium in Marburg, Assistenzstelle nach dem ersten Examen, Promotion in der Rekordzeit von gerade einmal neun Monaten, selbstständiger juristischer Repetitor schon in der Referendarzeit – das sind die Stationen, ehe er sich für den weiteren Berufsweg entscheiden muss. Und obwohl Hans-Berndt Ziegler die Qual der Wahl hat, fällt sie ihm nicht schwer. „Mitte Juli, wenige Tage nach dem Examen, rief mich der damalige OLG-Vizepräsident Heinrichs aus Frankfurt an und fragte, ob ich nicht Richter am Landgericht werden wollte. Ich habe abgelehnt und angekündigt, eine Anwaltskanzlei in Marburg zu eröffnen. Während der Schule, des Studiums und der Assistenten- und Referendarzeit war ich über so viele Jahre nur angewiesen, kontrolliert und geprüft worden, dass ich mir fortan von niemandem mehr Vorschriften machen lassen wollte, auch nicht von Richtern. Dabei ist es bis heute geblieben“, so beschreibt er die Motive, die ihn dorthin geführt haben, wo er heute steht.

In den Siebzigerjahren gehörte er zum Kreis der deutschen Segler-Nationalmannschaft.

Aller Anfang ist schwer – und auch der von Hans-Berndt Ziegler als Anwalt war nicht leicht. In den Jahren nach 1981 nahm er alles an, was ihm auf den Tisch kam, und erst gegen Ende der Achtzigerjahre spezialisiert er sich auf Arzthaftungsrecht. Auslöser ist der Fall einer jungen Sportlehrerin, bei der eigentlich nur eine Knie-Arthroskopie hätte durchgeführt werden sollen. Nachdem sie sich für eine Vollnarkose entschieden hat, führen ihr die Ärzte den Beatmungsschlauch statt in die Luft- in die Speiseröhre ein, mit der Folge, dass die Frau die Operation nicht überlebt. Sieben Jahre treibt Ziegler den Prozess durch die Instanzen, ehe er einen rechtskräftigen Spruch in Händen hält, der die Ärzte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Gut 20 Jahre sind es nun, die Hans-Berndt Ziegler auf diesem Rechtsgebiet tätig ist – und sie haben seine Weltsicht entscheidend geprägt. Beispielsweise in der Hinsicht, dass er freiwillig zu keinem Arzt mehr geht; zu viel hat er schon an Missgriffen erlebt. Und was daraus dann gewöhnlich folgt, ist nicht minder problematisch: Versicherungen, die mit aller Macht Prozesse verschleppen, weil sie auf die „biologische Lösung“ der Fälle hoffen, Richter, die Verfahren einfach liegen lassen.

Und dies alles spielt sich auf dem Rücken von meist schwerst geschädigten Menschen ab, die dringend auf Hilfe bzw. auf die ihnen zustehende Entschädigung angewiesen sind.

Jeder halbwegs vertretbare Vergleich ist besser als ein Misserfolg nach 15 Jahren.

Wie dies zum Beispiel bei der 25 Jahre alten Frau war, die schon in so jungen Jahren eine künstliche Hüfte benötigte. Bei der anstehenden Operation hatte der Arzt Schwierigkeiten, die Prothese in den Knochen zu bekommen. Nach Rücksprache mit dem ihm vorgesetzten Kollegen versuchte er es mit aller Gewalt mit der Holzhammermethode – und dem Ergebnis, dass der Oberschenkelknochen zersplitterte. Die Folge: Die Frau ist seither an den Rollstuhl gefesselt. Angesichts der Tatsache, dass es zu häufig viele Jahre dauert, bis vor Gericht ein rechtskräftiges Urteil erstritten werden kann, geht Hans-Berndt Ziegler wann immer es möglich ist, einen anderen Weg, nämlich den des außergerichtlichen Vergleichs, getreu seinem Motto: „Jeder halbwegs vertretbare Vergleich ist besser als ein Misserfolg nach 15 Jahren.“ Ausschlaggebend dafür ist auch die von ihm festgestellte höhere Bereitschaft von Versicherungen, bei einem außergerichtlichen Vergleich mehr zu zahlen als nach einem Verfahren. Denn eines fürchten sie: Dass nämlich durch aktenkundige Rechtsentscheide die teilweise sehr hohen Summen bekannt werden, die sie letztlich dann doch berappen müssen.

Daneben tritt Hans-Berndt Ziegler in seinen Veröffentlichungen und seiner Lehrtätigkeit – seit 2005 bildet er für den Deutschen Anwaltsverein Patientenanwälte aus – immer wieder für eine Änderung der Schmerzensgeld-Regelung ein. Die Entschädigungsbeträge auf diesem Gebiet hält er für viel zu niedrig, beispielsweise jene rund 100.000 €, die einem jungen Mann für den Verlust eines Beines üblicherweise gezahlt werden. Warum, so fragt er, soll es denn nicht möglich sein, wie im Strafrecht auch hier Schmerzensgeld nach Tagessätzen zu berechnen? Auch bei Todesfällen, die bisher entschädigungslos in Kauf genommen werden müssen, sei die Zahlung von Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen durchaus erwägenswert. Heute nun kann Hans-Berndt Ziegler auf eine Kanzlei verweisen, die insgesamt 25 Personen umfasst, davon sieben Anwälte, von denen wiederum fünf im Medizinrecht tätig sind. Vorbei, so meint er erleichtert, sei die Zeit, in der er sich jedes Wochenende in die Arbeit vertiefte.

Jetzt bleibt ihm doch hin und wieder etwas Freizeit, die er in den zurückliegenden Jahren vermissen musste. Und diese verbringt er zeitweise mit Segeln auf dem Edersee, einem Hobby, das er in seiner Jugend recht erfolgreich betrieben hat. Damals, in den Siebzigerjahren, gehörte er nämlich zum Kreis der deutschen Segler-Nationalmannschaft. Im Urlaub heute, auf einer griechischen Insel oder auf Fuerteventura, leiht er sich einen Katamaran aus, den er dann, wann immer möglich, auf eine Kufe stellt. Dort, in Urlaubsländern, fragt er schon einmal nach dem einen oder anderen Kochrezept, das er dann – als begeisterter Hobby-Koch – zu Hause nachgestaltet. Mit großem Erfolg, wie seine Gäste ihm gerne bestätigen.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Dass nichts voran geht. „Ich hab R1 (Eingangsstufe der Richterbesoldung) und gehe um 1:00.“; hilfsweise dass manche Richter nach dem Motto arbeiten: „Mögen täte ich schon gerne wollen, nur dürfen hätte ich mich leider nicht getraut!“ (Karl Valentin)

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Das Gesetz, mit dem die Rechtsanwaltskammern abgeschafft werden.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

§ 184 GVG: „Die Gerichtssprache ist deutsch“. Diese Vorschrift wird nicht angewandt. In der Praxis ist die Gerichtssprache zumindest in meinem Bereich entweder „juristisch“ oder „medizinisch“. Beides versteht der rechtsuchende Laie nicht.

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